Eine ungeplante Schwangerschaft kann sehr verunsichernd sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen beraten und informieren ergebnisoffen in allen Fragen und begleiten auf Wunsch den Entscheidungskonflikt für oder gegen
das Fortsetzen einer Schwangerschaft. Die Entscheidung trifft die Frau/das Paar. Zum Angebot gehört auch das Ausstellen einer für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung.
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt – wenn Sie es wünschen.
Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.
Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) macht.
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl