Das Portal von Frauen für Frauen im Kreis Gütersloh
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

Trennungsunterhalt

Paar getrennt durch Wand

Kinder haben Vorrang

Das Unterhaltsrecht sieht vor, dass alle Kinder des unterhaltsverpflichteten Ehepartners gegenüber dem Ehegatten und den nicht ehelichen Müttern einen vorrangigen Unterhaltsanspruch haben. Erst wenn der Unterhaltsanspruch der Kinder, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, erfüllt ist, wird geprüft, ob und in welcher Höhe noch Trennungsunterhalt an die Ehefrau und/oder die nichteheliche Mutter/Partnerin gezahlt werden kann.

Unterhalt für verheiratete Mütter

Sie können einen gesetzlich festgeschriebenen, angemessenen Trennungsunterhalt verlangen, wenn Sie grundsätzlich bedürftig sind und Ihr Ehegatte den Trennungsunterhalt leisten kann. Ihre familiären Lebensverhältnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse sind die Grundlage der Berechnung.

Anders als beim nachehelichen Unterhalt, ist der Trennungsunterhalt innerhalb des ersten Jahres nach der Trennung unabhängig vom Alter der Kinder und einer eventuellen eigenen Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit zu zahlen.

Unterhalt muss grundsätzlich monatlich im Voraus gezahlt werden.

Eigenverantwortung

Die Trennung führt aber auch für Sie zu einer gesteigerten Eigenverantwortung, Ihren Unterhaltsbedarf selbst zu decken. Unter Umständen müssen Sie eine Berufstätigkeit, die Sie vor Ihrer Ehe oder Mutterschaft ausgeübt haben, wieder aufnehmen. Haben Sie Kinder zu versorgen, kann Ihnen eine eigene Berufstätigkeit nur dann zugemutet werden, wenn die Versorgung der Kinder nicht gefährdet ist.

Unterhaltsmindernd ist jedoch zu berücksichtigen, wenn Sie im Trennungsjahr mit einem neuen Partner zusammenleben, der über ein eigenes Einkommen verfügt und für den Sie evtl. Haushaltsleistungen erbringen, die Sie sich vergüten lassen müssten.

Trennungsunterhalt muss eingefordert werden

Wenn Sie den Trennungsunterhalt geltend machen wollen, ist so früh wie möglich eine schriftliche Aufforderung, ab wann und in welcher Höhe Sie Unterhalt haben wollen, erforderlich, damit Sie keine Ansprüche verlieren. Auch die Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft über die Einkommensverhältnisse zur Berechnung von Unterhalt ist ausreichend.

Dies ist deshalb wichtig, weil getrennte Paare in der Praxis zunächst versuchen, sich außergerichtlich, meist mit Hilfe der Anwälte, zu verständigen. Gewöhnlich wird erst, wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, eine Klage auf Unterhalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

Eine solche Klage kann jedoch den zurückliegenden Zeitraum nur mit umfassen, wenn bereits ein Aufforderungsschreiben vorlag. Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nur ab Zugang des Aufforderungsschreibens zur Zahlung oder Auskunftserteilung.

Unterhalt der Mütter nichtehelicher Kinder

Der Unterhaltsanspruch von Müttern nichtehelicher Kinder wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes ist dem verheirateter Mütter gleichgestellt.

Dies bedeutet, dass sie wie bisher einen Unterhaltsanspruch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes haben. Wenn Sie einen Unterhaltsanspruch darüber hinaus geltend machen wollen, gelten für Sie dieselben Regeln wie für verheiratete Mütter.

Downloads

Das könnte Sie auch interessieren

Anschrift

AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl

Logo der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh