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Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

10.03.2015

Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

Öffentliche Bundestagspetition von pro familia

Menschen mit geringem Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten.
pro familia fordert deshalb, dass die Kosten von Verhütungsmitteln für Menschen, die wenig Geld haben, übernommen werden. Eine bundesweit gültige Gesetzesänderung ist dringend notwendig.

Mehrere aktuelle Studien belegen, dass immer mehr Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für Pille oder Spirale nicht reicht. Einzelne Kommunen haben das Problem erkannt und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. Bei schlechter Haushaltslage sind sie allerdings sofort wieder vom Tisch. Das Recht auf Familienplanung muss aber für alle gelten, ob arm oder reich, ob in Flensburg oder in Kempten.
Für die Vereinten Nationen ist Familienplanung ein Menschenrecht

Die Vereinten Nationen haben auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 festgeschrieben, dass alle Frauen und Männer das Recht auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren, verträglichen und erschwinglichen Verhütungsmethoden haben müssen.
Und in Deutschland?

Bis 2004 gab es im Sozialgesetz eine sogenannte „Hilfe zur Familienplanung“. Das Sozialamt übernahm die Kosten für Verhütungsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verschrieb. Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist diese Möglichkeit weggefallen. Betroffen sind Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. Anstatt dass die die realen Kosten übernommen werden, bekommen die Menschen seit 2004 einen Regelsatz, der eine Pauschale für den Posten „Gesundheitspflege“ von 17 Euro enthält. Der Gesetzgeber hält es für vertretbar, dass Hartz-IV EmpfängerInnen in anderen Bereichen sparen, falls diese Pauschale nicht ausreicht, um neben allen anderen benötigten nichtverschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmitteln, zum Beispiel Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmitteln, die Pille zu bezahlen. Der Hartz IV Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt derzeit 399 Euro pro Monat. Eine monatliche Pillenpackung kostet zwischen 4,50 Euro und 22 Euro, der Verhütungsring 16 bis 22 Euro pro Monat. Spiralen und Implantate sichern die Verhütung für mehrere Jahre und sind auf lange Sicht kostengünstiger. Die einmaligen Kosten von 300 bis 400 Euro können Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Regelsatzbetrag bestreiten.

Auch die alleinerziehende Studentin mit BAföG, der Azubi mit Bundesausbildungsbeihilfe sowie Menschen, die Wohngeld erhalten, können Verhütungsmittel oft nicht mehr bezahlen. Eine Sterilisation, die 400 bis 800 Euro kostet, ist für Männer und Frauen mit geringem Einkommen überhaupt nicht umsetzbar.

Menschen mit wenig Geld brauchen eine Kostenübernahme. Die Politik muss eine Lösung finden, die in ganz Deutschland gilt. Sie spart am falschen Ende, wenn sie zulässt, dass Menschen aus Geldnot auf Verhütung verzichten.

Quelle: profamilia.de

Weiterführende Links

  • Link zur Bundestagspetition

    Arbeitslosengeld II - Vollständige Befreiung von Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für bestimmte Personengruppen vom 23.02.2015

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