Das Portal von Frauen für Frauen im Kreis Gütersloh
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

AG der kommunalen Gleichstellungs-
beauftragten im Kreis Gütersloh

Paderborner Straße 5
33415 Verl

E-Mail schreiben

AG der kommunalen Gleichstellungs-
beauftragten im Kreis Gütersloh

Paderborner Straße 5
33415 Verl

E-Mail schreiben

Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!

10.05.2022

Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!

Neu aufgelegte Infobroschüre – Gleichstellungsbeauftragte informieren geringfügig Beschäftigte über ihre Rechte.

Wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben geringfügig Beschäftigte zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Krankheitstage oder Kündigungsschutz.

Auf rund 50 Seiten informiert die Broschüre außerdem über Mindestlohn, Mutterschutz, Lohnfortzahlung, Feiertags- oder Überstundenre-gelungen und gibt Antworten auf wichtige arbeitsrechtliche Fragen. Außerdem enthält die Broschüre viele hilfreiche Adressen, bei denen Betroffene vor Ort Beratung und nähere Informationen erhalten können.

Es gibt viele Rechte, aber auch deutliche Nachteile: Minijobbende haben keinen Anspruch auf Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Viele geringfügig Beschäftigte standen während der Corona-Pandemie ohne Job und ohne Einkommen da.

Wenn der Minijob über längere Zeit die einzige Einkommensquelle ist, ist das Hauptproblem das Risiko der Altersarmut: Für zehn Jahre Arbeit im Minijob bei 450 Euro gibt es weniger als 45 Euro Rente monatlich. Viele Minijobbende wissen nicht, dass auch sie durch die Inanspruchnahme der Riesterförderung oder Entgeltumwandlung ihre finanzielle Situation bei Renteneintritt deutlich verbessern können. Wichtig ist, dass Betroffene auch langfristig ihre eigenständige, finanzielle Absicherung im Blick behalten.

„Auch wenn wir die Anhebung des Mindestlohns auf 12 € grundsätzlich positiv sehen, sind wir gegen die geplante Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze im Minijob. Sie festigt die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die geschlechtsspezifische, ungleiche Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit. Das bringt für Frauen große finanzielle Nachteile mit sich. Wir setzen uns gemeinsam mit verschiedenen Gewerkschaften und dem Deutschen Frauenrat für eine Reform ein, durch die der „Minijob“ durch eine existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ablöst wird“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte Andrea Buhl aus Rietberg.

Im Kreis Gütersloh gingen 39.944 Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach, davon 57,7 % Frauen und 42,3 %Männer. Allerdings lag der Frauenanteil bei den Minijobbenden die ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen bei 64,8 %Prozent (Stand März 2022, Statistik Bundesagentur für Arbeit).
So zeigen auch die Zahlen für den Kreis Gütersloh, dass eine „ausschließliche Beschäftigung im Minijob“ vorrangig ein Frauenthema ist, das nicht ohne Risiken ist. „Wir wissen, dass noch immer viele Frauen auf diese Jobvariante zurückgreifen, um wenigstens einen Teil zum Familieneinkommen beitragen zu können. 

Wir wünschen uns, dass möglichst wenig Berufsrückkehrerinnen in einem Minijob „kleben bleiben“ und nach kurzer Zeit erste Schritte in eine existenzsichernde Beschäftigung mit guten Perspektiven unternehmen können. 

Wir Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Gütersloh empfehlen diesen Frauen, nicht auf ihre berechtigten Ansprüche im Minijob zu verzichten und beraten Sie hierzu gern.“ fasst Marina Schomburg, Gleichstellungsbeauftragte aus Harsewinkel, zusammen.

Die Broschüre zum Ansehen und Herunterladen

Aktualisiert und neu aufgelegt: Mit der Broschüre „Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!“ will die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh Minijobbende informieren und sie darin bestärken, ihre gesetzlichen Ansprüche einzufordern.

Anschrift

AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl

Logo der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh