24.07.2020
(Foto: Pressestelle Stadt Herzebrock-Clarholz) Wie kann die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, wie sie im Grundgesetz gefordert wird, konkret umgesetzt werden?
In den nächsten Wochen wird die AG der Gleichstellungsbeauftragten verschiedene Handlungsfelder der Bausteine in den Blick nehmen. Dies sind beispielsweise Gesundheitsversorgung, Kinder und Jugendliche, Wohnen oder Erwerbstätigkeit.
In allen gesellschaftlichen Bereichen einer Kommune werden wichtige Vorrausetzungen für die tatsächliche Umsetzung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern getroffen. Mit ihrer Stimme können Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl ihren Wünschen und Visionen für die Gleichstellung Ausdruck verleihen. Die „Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl“, die die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsstellen zusammengestellt hat, bieten hier Orientierung und daraus können sich Anregungen für Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten entwickeln oder zu ihren Zielen für die Gleichstellung befragt werden: Welches Konzept und welche Ideen liegen der künftigen Gleichstellungspolitik zugrunde? Was wird getan, damit Frauen und Männer gleichberechtigten Zugang zu Kandidaturen bei der Kommunalwahl haben? Wie werden verbindliche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung geschaffen? Wie kann kommunale Gleichstellungsarbeit mit ausreichenden Ressourcen aussehen? Wird Gleichstellung als Querschnittsthema für kommunalpolitische Entscheidungen mitgedacht/eingebracht? Wird eine geschlechtersensible Sprache in der Politik und den Verwaltungen verwendet?
Antworten dazu lassen sich in den Wahlprogrammen oder im gemeinsamen Dialog finden.
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl