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Die Arbeitswelt steht vor Herausforderungen: Beschleunigte Arbeitsprozesse, Digitalisierung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt Altersarmut sind wichtige Themen mit denen sich viele Frauen konfrontiert sehen, die immer noch den Großteil der Care-Arbeit übernehmen.
Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, um ihre Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen, benötigen zielgerichtete Information:
Sie haben die Möglichkeit in Ihrem bisherigen beruflichen Umfeld mit reduzierter Stundenzahl zu arbeiten. Sie behalten den Anschluss und erhalten Ihre Qualifikation, erwerben Rentenansprüche und bleiben mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Branche in Verbindung. Die spätere Aufstockung aus einer Stundenreduzierung heraus ist sicher deutlich einfacher, als ein Wiedereinstieg aus einem branchenfremden Minijob.
Es gibt laut Gesetzgeber viele unterschiedliche Teilzeitmodelle. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Für Studierende und Rentenbeziehende kann ein Hinzuverdienst über einen Minijob sinnvoll sein.
Für Berufsrückkehrende birgt er jedoch Risiken und kann insbesondere in Bezug auf die Altersversorgung problematisch sein.
Informationen und Beratungsangebote finden Sie auf der Webseite der "minijob zentrale".
Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Die meisten pflegenden und berufstätigen Angehörigen brauchen vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schafft individuelle Rahmenbedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen.
Mit dem offenen Beratungsangebot "Berufsberatung im Erwerbsleben" können sie neue Perspektiven finden.
Die Agentur für Arbeit bietet in zahlreichen Kommunen eine offene Sprechstunde an. Informationen zu den Angeboten und Terminen vor Ort finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit:
Sie haben Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informieren Sie gerne und beantworten aktuelle Fragen zu Ihrem beruflichen Wiedereinstieg.
Diana Glanz
0521 / 587 11 66
E-Mail an Diana Glanz senden
Hilde Knüwe
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Kreis Gütersloh
Bei der Gründung eines Unternehmens ist Vieles ist zu bedenken und abzuwägen - von den ersten Schritten, über den Businessplan bis zur Finanzierung.
Eine persönliche Beratung ist wichtig. Möglich ist dies z.B. bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Existenzgründungsberatung der Pro Wirtschaft GT GmbH. Auch eine Vernetzung untereinander ist hilfreich für Gründerrinnen und Unternehmerinnen; diese Möglichkeit bekommen Sie im Karrierenetzwerk und Unternehmerinnentreff. Die pro Wirtschaft GT GmbH gibt Tipps zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit und verschafft einen Überblick über die Förderlandschaft.
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5, 33415 Verl