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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Frau am Arbeitsplatz, Hand vom Chef auf der Schulter

Was sind sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz?

Es ist nicht selten, dass sich Frauen unsicher sind, ob die Verhaltensweisen, die sie am Arbeitsplatz erleben, tatsächlich eine sexuelle Belästigung darstellen. 

Sexuelle Belästigungen müssen nicht zwangsläufig körperlich sein. Viele Handlungen laufen eher beiläufig ab. Manchmal sind es Grenzverletzungen oder übergriffiges Verhalten durch Sprüche, anzügliche Blicke, Gesten oder sexuelle Anspielungen.

In anderen Fällen sind es innige Umarmungen, „zufällige“ Berührungen oder gezielte Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Die Bandbreite der Übergriffe ist groß. Doch eines haben alle diese Handlungen gemeinsam: Sie geschehen gegen Ihren Willen, ohne Ihr Einverständnis und führen dazu, dass Sie sich unwohl oder beschämt fühlen.

Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • Sie hören ständig sexistische Witze.
  • Kolleg*innen, Kund*innen und/ oder Vorgesetzte kommentieren, in für Sie unangenehmer Weise, Ihr Aussehen und Ihren Körper (Bodyshaming).
  • Sie werden anzüglich angestarrt.
  • Sie werden, scheinbar versehentlich im Vorbeigehen, am Po, Brust, ... berührt.
  • Eine vorgesetzte Person kommt Ihnen in Gesprächen für Ihr Empfinden körperlich oder verbal zu nah.
  • Sie werden zu Handlungen aufgefordert, die Sie nicht wollen, beispielsweise: „Setz Dich auf meinen Schoß!“, „Massier mich!“, „Schick mir doch mal ein Bild von dir“, …
  • Sie bekommen anzügliche Bilder geschickt oder sind diesen ungefragt ausgesetzt.

Sie haben Rechte!

Nehmen Sie Ihr Gefühl und Ihr Unwohlsein ernst! Sie müssen die Belästigungen nicht stillschweigend ertragen, sondern können sich wehren.

Das Gesetz schützt Sie vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Es gehört zur Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz zu untersagen und Maßnahmen zum Schutz aller Mitarbeitenden zu ergreifen. 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer!

Wo gibt es Hilfe und Unterstützung?

Hilfe vor Ort in Gütersloh

Frauenberatungsstelle / Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

Münsterstr. 17
33330 Gütersloh

Telefon: 05241 / 25021
E-Mail: frauenberatung-gt@frauen4frauen.de

Beratungsstelle Trotz Allem

Unter den Ulme 8
33330 Gütersloh

Telefon: 05241 / 238289
E-Mail: info@trotzallem.de

 

Anonymisierte Spurensicherung für Opfer Sexueller Gewalt

Klinikum Gütersloh
Reckenberger Str. 19
33330 Gütersloh

Telefon: 05241 / 8300

Anonymisierte Spurensicherung für Opfer Sexueller Gewalt

Sankt-Elisabeth-Hospital
Stadtring Kattenstroth 130
33330 Gütersloh

Telefon: 05241 / 5070

 

Bundesweite Hilfe

Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen

Telefon: 0800 / 116 016

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.

Datenbank von Fachberatungsstellen in ganz Deutschland

Webseite: https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Servicebüro für Beratungsanfragen

Telefon: 0800 / 5465465
E-Mail: beratung@ads.bund.de
Web: https://www.antidiskriminierungsstelle.de

 

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AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
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