Es ist nicht selten, dass sich Frauen unsicher sind, ob die Verhaltensweisen, die sie am Arbeitsplatz erleben, tatsächlich eine sexuelle Belästigung darstellen.
Sexuelle Belästigungen müssen nicht zwangsläufig körperlich sein. Viele Handlungen laufen eher beiläufig ab. Manchmal sind es Grenzverletzungen oder übergriffiges Verhalten durch Sprüche, anzügliche Blicke, Gesten oder sexuelle Anspielungen.
In anderen Fällen sind es innige Umarmungen, „zufällige“ Berührungen oder gezielte Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Die Bandbreite der Übergriffe ist groß. Doch eines haben alle diese Handlungen gemeinsam: Sie geschehen gegen Ihren Willen, ohne Ihr Einverständnis und führen dazu, dass Sie sich unwohl oder beschämt fühlen.
Nehmen Sie Ihr Gefühl und Ihr Unwohlsein ernst! Sie müssen die Belästigungen nicht stillschweigend ertragen, sondern können sich wehren.
Das Gesetz schützt Sie vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Es gehört zur Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz zu untersagen und Maßnahmen zum Schutz aller Mitarbeitenden zu ergreifen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer!
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Der sexistische Witz am Arbeitsplatz, anzüglich angestarrt oder sogar gegen den Willen angefasst werden – alles Formen ...
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