Gesetzliche Verankerung
Die Gleichstellung ist seit Jahren gesetzlich verankert und politisch akzeptiert.
Der praktische Alltag sieht häufig jedoch anders aus. Das traditionelle Rollenverständnis, welches Männer bevorzugt und Frauen benachteiligt, herrscht oftmals noch in den Köpfen der Menschen vor.
Dabei wird vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels immer deutlicher: Die Gleichstellung von Frau und Mann entscheidet wesentlich über die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Nur wenn wir es schaffen, dass Frauen und Männer zu Hause sowie am Arbeitsplatz gleichberechtigt miteinander umgehen, können wir alle Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für uns nutzen. Frauen dürfen in Führungspositionen keine Exotinnen sein, Familie und Beruf müssen für Frauen und Männer miteinander vereinbar sein.
Beim Kreis Gütersloh und in Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Gütersloh gibt es Gleichstellungsbeauftragte.
Ihre Aufgabe ist es, an der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mitzuwirken. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das Landesgleichstellungsgesetz NRW, die Kreis- bzw. Gemeindeordnung und das Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2.
Die Gleichstellungsbeauftragten sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen der Verwaltungen eine gleichberechtigte Stellung innerhalb der Verwaltung erreichen.
Wir sind für für die Bürgerinnen und Bürger da,
Informations-, Kultur- und Weiterbildungsveranstaltungen und Erstellen Informationsmaterialien bei sich wiederholenden Problemlagen zu Themen rund um die Gleichstellung von Frau und Mann.
mit Frauengruppen, kirchlichen und staatlichen Stellen, Beratungsstellen, Vereinen, Verbänden, Betrieben, Gewerkschaften u.v.a.m.
in der Initiative GewaltHalt: Stoppt Gewalt gegen Frauen.
Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung und Frauenförderung, zur Verbesserung der Wiedereinstiegschancen nach der Familienphase, zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt, zur Mädchenförderung, zur Gesundheitsförderung u.v.a.m.
zu Ausschuss- und Ratsvorlagen, die Gleichstellungsgesichtspunkte betreffen.
Empfehlungen, die die Gleichstellungsbemühungen der Städte, Gemeinden und des Kreises Gütersloh fördern und Benachteiligungen abbauen helfen.
Berichte zur Situation der Gleichstellung von Frau und Mann.
dass Frauen und Mädchen die gleichen Rechte und Chancen im Beruf haben.
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl