Das Portal von Frauen für Frauen im Kreis Gütersloh
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

AG der kommunalen Gleichstellungs-
beauftragten im Kreis Gütersloh

Paderborner Straße 5
33415 Verl

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Arbeitsgemeinschaft

Team der Gleichstellung 2023

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsstellen im Kreis Gütersloh,
das heißt:

  • Rückenwind für die Chancengleichheit der Geschlechter
  • starke Netzwerkarbeit über kommunale Grenzen hinweg
  • Triebfeder für ein "Umparken im Kopf"
  • Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung
  • Unterstützung von und durch (Frauen-) Organisationen, Vereine, Verbände...
  • seit 1995 immer am Ball 

Gesetzliche Verankerung

Die Gleichstellung ist seit Jahren gesetzlich verankert und politisch akzeptiert.

Der praktische Alltag sieht häufig jedoch anders aus. Das traditionelle Rollenverständnis, welches Männer bevorzugt und Frauen benachteiligt, herrscht oftmals noch in den Köpfen der Menschen vor.


Gleichstellung entscheidet über Deutschlands Zukunftsfähigkeit

Dabei wird vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels immer deutlicher: Die Gleichstellung von Frau und Mann entscheidet wesentlich über die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Nur wenn wir es schaffen, dass Frauen und Männer zu Hause sowie am Arbeitsplatz gleichberechtigt miteinander umgehen, können wir alle Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für uns nutzen. Frauen dürfen in Führungspositionen keine Exotinnen sein, Familie und Beruf müssen für Frauen und Männer miteinander vereinbar sein.


Was machen Gleichstellungsbeauftragte?

Beim Kreis Gütersloh und in Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Gütersloh gibt es Gleichstellungsbeauftragte.

Ihre Aufgabe ist es, an der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mitzuwirken. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das Landesgleichstellungsgesetz NRW, die Kreis- bzw. Gemeindeordnung und das Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2.


Aufgaben innerhalb der Verwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragten sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen der Verwaltungen eine gleichberechtigte Stellung innerhalb der Verwaltung erreichen.


Aufgaben außerhalb der Verwaltung

Wir sind für für die Bürgerinnen und Bürger da,

  • wenn Sie Beratung und Hilfe zu gleichstellungsrelevanten Problemen suchen
  • wenn Sie Ideen und Anregungen weitergeben wollen
  • wenn Sie Informationen z.B. zur Mädchenarbeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf, zu Gewalt in Beziehungen, zur geringfügigen Beschäftigung usw. brauchen.


Wir organisieren

Informations-, Kultur- und Weiterbildungsveranstaltungen und Erstellen Informationsmaterialien bei sich wiederholenden Problemlagen zu Themen rund um die Gleichstellung von Frau und Mann.


Wir arbeiten zusammen

mit Frauengruppen, kirchlichen und staatlichen Stellen, Beratungsstellen, Vereinen, Verbänden, Betrieben, Gewerkschaften u.v.a.m.


Wir arbeiten mit

in der Initiative GewaltHalt: Stoppt Gewalt gegen Frauen.


Wir entwickeln

Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung und Frauenförderung, zur Verbesserung der Wiedereinstiegschancen nach der Familienphase, zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt, zur Mädchenförderung, zur Gesundheitsförderung u.v.a.m.


Wir beziehen Stellung

zu Ausschuss- und Ratsvorlagen, die Gleichstellungsgesichtspunkte betreffen.


Wir bringen ein

Empfehlungen, die die Gleichstellungsbemühungen der Städte, Gemeinden und des Kreises Gütersloh fördern und Benachteiligungen abbauen helfen.


Wir erstellen

Berichte zur Situation der Gleichstellung von Frau und Mann.


Wir kümmern uns darum,

dass Frauen und Mädchen die gleichen Rechte und Chancen im Beruf haben.

Anschrift

AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
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