Wenn eine Pflegebedürftigkeit so weit fortgeschritten ist, dass für die Pflege zu Hause eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Wesentlichen durch professionelle Pflegekräfte erforderlich ist, sehen viele Familien in der Einstellung osteuropäischer Hilfen den einzigen Ausweg, damit die Pflege bezahlbar bleibt.
Die Beschäftigung von osteuropäischen Hilfs- und Pflegekräften in deutschen Haushalten ist allerdings an viele Voraussetzungen gebunden, die je nach Fallkonstellation unterschiedlich sein können und in jedem Einzelfall individuell zu prüfen sind. Dabei geht es insbesondere um aufenthalts-, arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Verstöße gegen geltendes Recht können zu erheblichen Bußgeldern führen. Deshalb ist eine gute Information im Vorfeld einer Entscheidung unerlässlich.
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl