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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

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Bildung für Kinder

Kindergarten / Kita

Bildungs- und Schulberatung Kreis Gütersloh

Eltern von Schülerinnen und Schülern der Schulen im Kreis Gütersloh erhalten bei der Bildungs- und Schulberatung bei Bedarf eine Beratung zur Schullaufbahn oder stehen bei Fragen zur Lernschwierigkeiten und Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeiten gern zur Verfügung.

Bildungs- und Teilhabepaket

Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld und zeitgleich Kindergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG), erhalten, anspruchsberechtigt.

Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Alle anderen Leistungen können Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragen, wenn sie eine allgemeine- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen.

Alle Leistungen sind gesondert zu beantragen, mit Ausnahme der 100,- € jährlich für den Schulbedarf, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten.

Wichtig: Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen!

Sofern Sie den Antrag auf diese Leistungen bis zum 30.06.2011 gestellt haben, können Sie diese Leistungen rückwirkend zum 01.01.2011 erhalten; für die Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld gilt für die rückwirkende Leistungsgewährung eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

Leistungen werden für eintägige Ausflüge von Schule oder Kita, mehrtägige Klassenfahrten, pauschaler Schulbedarf in Höhe von 100 Euro, Zuschuss für Fahrkosten, Lernförderung / Nachhilfe, Mittagsverpflegung in Schule, Kindergarten etc. und Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie z.B. Zuschuss oder Übernahme des Vereinsbeitrages. Sie erhalten diese Leistungen entweder durch Gutscheine, Direktzahlung an den jeweiligen Anbieter oder durch Überweisung auf Ihr Konto ausgezahlt.


Alle Leistungen (bis auf das Schulbedarfspaket) sind gesondert zu beantragen.

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