Wenn Sie Ihren individuellen Weg heraus aus dem Minijob und hinein in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeit suchen, finden Sie Beratung und Unterstützung bei der Minijob-Beratung „Joboption“:
Marion Große
030-27873380
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Sollten Ihnen in Ihrer gegenwärtigen familiären Situation ein Wiedereinstieg in Vollzeit (noch) nicht möglich sein, wird neben einer Stundenreduzierung im bisherigen Beruf häufig die branchenfremde Beschäftigung in einem Minijob gewählt.
Für Studierende, RenterInnen kann ein Hinzuverdienst über einen Minijob sinnvoll sein.
Für BerufsrückkehrerInnen birgt er jedoch folgende Risiken und kann zur Minijob- Falle werden:
Darum sollten Sie sich über diese Beschäftigungsform genau informieren.
Sie haben Vorteile, wenn Sie in Ihrem bisherigen beruflichen Umfeld mit reduzierter Stundenzahl arbeiten: Sie behalten den Anschluss und erhalten Ihre Qualifikation, erwerben Rentenansprüche und bleiben mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Branche in Verbindung. Die spätere Aufstockung aus einer Stundenreduzierung heraus ist sicher deutlich einfacher, als ein Wiedereinstieg aus einem branchenfremden Minijob.
Der Gesetzgeber hat für verschiedene Bereiche gesetzlichen Grundlagen geschaffen.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat.
Mehr Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link auf der Webseite des Familienministeriums.
Beschäftigte von Unternehmen mit mehr 45 Beschäftigten können für 1 bis 5 Jahre ohne Angabe eines Grundes ihre Arbeitszeit reduzieren und im Anschluss daran zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren. Unternehmen mit 45 – 200 Mitarbeitern sind durch eine Zumutbarkeitsgrenze geschützt.
Mehr Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.
Mehr Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link auf der Webseite des Familienministeriums.
Beschäftigte haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Mehr Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link auf der Webseite des Familienministeriums.
Die Work-Life-Balance gewinnt heute für die Arbeitnehmer/-innen immer mehr an Bedeutung. Damit die Arbeitgeber sowohl diesem Wunsch und damit der Motivation der Mitarbeiter als auch der effizienten und kundenfreundlichen Unternehmensführung entsprechen können, finden Sie unter dem Link „weitere Teilzeitmodelle“ weitere Informationen: z. B. Home-Office, Job-Sharing, Teilzeit im Team, Stundenreduzierung und vieles mehr.
Neu aufgelegte Infobroschüre – Gleichstellungsbeauftragte informieren geringfügig Beschäftigte über ihre Rechte.
AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl