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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

Zwangsheirat

Kleid einer Braut, Lupo / pixelio.de
 
 

Zum Heiraten gewungen!?

Deine Eltern schreiben dir vor, wen du heiraten sollst und sie setzen dich womöglich unter Druck? Ohne dein Einverständnis wollen sie über deine Zukunft bestimmen? Liebe und Heirat dürfen niemals etwas mit Zwang zu tun haben! Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben! Eine Zwangsehe ist in jeder Religion verboten!

Deine Rechte werden verletzt, wenn

  • Deine Eltern oder Deine Familie entscheidet, wen du heiraten sollst,
  • Du unter Druck gesetzt wirst und dich gezwungen fühlst zu heiraten,
  • Du als Kind jemandem versprochen wurdest, den du nicht heiraten willst, und dieses Versprechen nun eingelöst werden soll,
  • Du gezwungen wirst, verheiratet zu bleiben, obwohl Du diese Ehe beenden willst.

Zwangsheirat ist verboten

Zwangsverheiratung ist in fast allen Ländern verboten, auch in Deutschland.

Informationen über die Rechtslage, Unterstützung, Hilfe und Schutz vor möglicher Gewalt findest du hier:

  • Information und Online-Beratung im Mädchenhaus Bielefeld
    Tel.: 0521 5216879
  • Zufluchtsstätte (Bielefeld)
    Tel.: 0521 210 10 (Tag und Nacht)

Im Namen der Ehre

Die 13-jährige Melek soll in den Sommerferien in der Türkei zwangsverheiratet werden. Sie ist schon seit Jahren ihrem Cousin in der Türkei versprochen, die Verlobung ist bereits gefeiert. Melek hat Angst. In ihrer Verzweiflung sucht sie Hilfe bei den Behörden. Diese nehmen die Bedrohung nicht ernst, gehen von "pubertären" Streitigkeiten mit den Eltern aus. Am nächsten Tag kommt Melek nicht mehr in die Schule. Sie wurde noch in der Nacht in die Türkei gebracht.

Lehrer/innen und auch andere Ansprechpersonen wissen häufig nicht, an wen sie sich wenden können, wenn ihre Schülerin nach den Sommerferien nicht mehr in die Schule kommt und der Verdacht nahe liegt, dass sie zwangsverheiratet wurde.

Leitfaden für Fachkräfte

In dem Leitfaden "Im Namen der Ehre" von TERRE DES FEMMES erhalten Ansprechpersonen wichtige Hinweise, um Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Der Leitfaden geht zum einen auf Hilfestellung für Betroffene in Deutschland ein, beschreibt aber darüber hinaus auch Hilfsmöglichkeiten bei einer (drohenden) Verschleppung ins Ausland. Eine Übersicht der Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen in Deutschland sowie in ausgewählten Herkunftsländern rundet das Angebot ab.

Der Leitfaden wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Schule, Jugendeinrichtungen, Jugendamt, Polizei, Sozial- und Ordnungsamt, Frauenberatungs- und Zufluchtsstellen, Ausländerbehörden und Botschaften sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kostenlos zur Verfügung gestellt, die mit betroffenen Mädchen und Frauen zu tun haben.

Quelle: TERRE DES FEMMES

Weiterführende Links

Downloads

  • "Im Namen der Ehre" - Leitfaden, Hrsg.: Terre des femmes (780 KB)

    Der Leitfaden geht zum einen auf Hilfestellung für Betroffene in Deutschland ein, beschreibt aber darüber hinaus auch Hilfsmöglichkeiten bei einer (drohenden) Verschleppung ins Ausland. Eine Übersicht der Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen in Deutschland sowie in ausgewählten Herkunftsländern rundet das Angebot ab.

Anschrift

AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl

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