Das Portal von Frauen für Frauen im Kreis Gütersloh
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

Scheidungsverfahren

Paar Trennung Umzug

Scheiden kann nur das Gericht

Mit der Eheschließung haben zwei Menschen sich ein Versprechen gegeben und einen rechtlichen Vertrag geschlossen, der Rechte und Pflichten beinhaltet. Diese rechtliche Verbindung kann nur durch den rechtskräftigen Beschluss eines Familiengerichtes gelöst werden. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird zwingend im Verbund über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entschieden, wenn dieser nicht durch notariellen Vertrag ausgeschlossen wurde.

Sorge- und Besuchsrecht, Unterhalt und Wohnungszuweisung nur auf Antrag

Bezüglich der übrigen Regelungsbereiche ist ein gesonderter Antrag erforderlich, der nur durch eine Rechtsanwältin/ -anwalt gestellt werden kann. In das Scheidungsverfahren werden auf Antrag einbezogen:

  • der Zugewinnausgleich
  • das Sorgerecht für minderjährige Kinder
  • das Besuchsrecht für minderjährige Kinder
  • der Ehegatten- und Kindesunterhalt und
  • die dauerhafte Wohnungszuweisung.

Anwaltszwang

Für die Scheidung besteht Anwaltszwang. Hier können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner entscheiden ob

  • jede Partei eine anwaltliche Vertretung hat oder
  • nur eine Partei bei der Scheidung durch eine Anwältin/einen Anwalt vertreten wird.

Für eine Zustimmungserklärung des anderen Ehegatten wird eine Anwältin/ein Anwalt nicht benötigt.

Vorsicht bei nur einer anwaltlichen Vertretung!

Hat nur eine Partei eine Anwältin / einen Anwalt, ist darauf hinzuweisen, dass dieser kraft Gesetzes Interessenvertreter und daher parteiisch für seinen Auftraggeber ist und sein muss. Dies muss bei einer einvernehmlichen Trennung / Scheidung nicht schädlich sein, z. B. wenn im Rahmen einer Mediation bereits schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, die bei Gericht verwendbar sind.

Allerdings kommt es häufig aus Kostengründen zur alleinigen anwaltlichen Vertretung einer Scheidungspartei vor dem Familiengericht. Hiervor wird ausdrücklich gewarnt: in der Regel möchten beide Eheleute ihre Zukunft so gut wie möglich regeln und sichern, was zwangsläufig zur Folge hat, dass die Interessen nicht deckungsgleich sind. Hier sollten insbesondere Frauen vorsichtig sein und sich in jedem Fall eine eigene Anwältin/Anwalt suchen. Dieser wird ermitteln, ob Kostenbeihilfe in Betracht kommt oder aber Sie bezüglich der auf Sie zukommenden Kosten informieren. Sie können dann immer noch entscheiden, auf welche Tätigkeit Sie den Auftrag beschränken. Wenigstens eine Beratung sollten Sie zwingend in Anspruch nehmen und nicht auf den Anwalt bauen, der die Interessen Ihres Ehemannes wahrzunehmen hat!

Informieren Sie sich also rechtzeitig über die für Sie wichtigen Regelungen und Scheidungsfolgen. Eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen kompetent weiterhelfen.

Weiterführende Links

  • Anwaltssuchdienst

    Hier können Sie nach einer passenden Anwältin für Familienrecht suchen.

Downloads

Das könnte Sie auch interessieren

Anschrift

AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Paderborner Straße 5
33415 Verl

Logo der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh