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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

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Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW

rotes Buch "Deutsche Gesetze", Q.pictures/pixelio.de

Mit dem „Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW“ will das Land Nordrhein-Westfalen die Integrationskraft der Kommunen stärken. Außerdem schafft das Integrationsgesetz mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Migrantinnen und Migranten. Mit dem Integrationsgesetz werden die „Kommunalen Integrationszentren“ einen wichtigen Beitrag leisten, flächendeckende Strukturen der örtlichen Integrationspolitik zu unterstützen.

Weiterführende Links

  • Integrationsgesetz

    Weitere Informationen auf der Webseite des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Anschrift

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