Immer mehr Frauen und Mädchen werden Opfer sogenannter K.O.-Tropfen. Die Täter nutzen diese Drogen um sich ihr Opfer sexuell gefügig zu machen. Meistens werden die K.O.-Tropfen auf Festen, Abi-Feten oder privaten Partys, aber auch in Discos unbemerkt verabreicht. Nach einiger Zeit fühlen die Opfer sich wie betrunken, werden willenslos und sind hilflos dem Täter ausgeliefert. Die Frauen oder Mädchen können sich anschließend kaum oder gar nicht an das Geschehene erinnern.
Die flüssigen Substanzen, die nahezu geruchlos und auch geschmacklos sind, werden den Opfern heimlich in Getränken verabreicht. Die Wirkung ist fatal: Die Tropfen schalten zuerst den Willen aus, bevor sie den Körper lahm legen. Je nach Dosierung führen diese Drogen zu Wahrnehmungsverschiebungen, Sprachstörungen, Benommenheit und schlagartiger Bewusstlosigkeit. Die Betroffenen können – wie bei anderen Sexualstraftaten auch – posttraumatische Symptome entwickeln, auch wenn sie keine Erinnerung an das Geschehen haben.
Wichtig für eine Anzeige ist es, möglichst umgehend Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen, da verschiedene Substanzen nur für wenige Stunden nachweisbar sind.
Wenn zunächst keine Anzeige erstattet werden soll und eine Bedenkzeit benötigt wird, gibt es auch die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung. Häufig gibt es für die Tat keine Zeugen oder Zeuginnen. Daher ist es wichtig, alle Tatspuren sofort zu sichern. Nur mit Hilfe von Beweisen (z.B. DNA-Spuren oder nachgewiesenen K.O.-Tropfen) kann ggf. der Täter gefasst und rechtlich belangt werden. Die Spuren werden zehn Jahre für einen möglichen Gerichtsprozess aufbewahrt.
Informationen, wie du dich schützen kannst, wie du bei Verdacht der Einnahme handeln solltest und an wen du dich wenden kannst.
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