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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

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Finanzierung

Geld in der Hand Quelle: Uschi Dreiucker/pixelio.de

Weiterbildung kostet Geld!

Wer sich durch Weiterbildung für den Arbeitsmarkt fit machen möchte, stellt schnell fest, dass berufliche Qualifizierung Geld kostet. 

Das Land NRW sowie der Bund haben zwei Förderinstrumente aufgelegt, die für Berufsrückkehrerinnen, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben, Existenzgründer/innen oder Freiberufler/innen unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme finanziell fördern.

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck, der vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gefördert wird, erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent, bis maximal 2000 Euro, zu Ihren Weiterbildungskosten. Die andere Hälfte bezahlen Sie selbst. 

Grundsätzlich können alle einen Bildungsscheck beantragen, die nicht im Öffentlichen Dienst tätig sind. Der Bildungsscheck richtet sich insbesondere an Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre, Zeitarbeitskräfte, Zugewanderte mit Nachqualifizierungsbedarf und auch Berufsrückkehrende, ebenso auch Existenzgründerinnen und –gründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit. Der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.: (berufs- / abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern-und Arbeitstechniken. Für die Vergabe eines Bildungsschecks oder einer Bildungsprämie ist ein Beratungsgespräch Pflicht! Zum Zeitpunkt der Beratung darf die beantragte Maßnahme noch nicht begonnen haben.

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Forschung und Bildung die berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige. 

Grundsätzlich werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer. Zu den Weiterbildungskosten können Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 %, bis maximal 500 Euro, erhalten. Auch hier gilt, bei Beantragung darf die Maßnahme noch nicht begonnen haben.

Beratung im Kreis Gütersloh

VHS Gütersloh , VHS-Villa 

Herr Rainer Neidhardt
Hohenzollernstraße 453
3330 Gütersloh
Tel. 05241/822925
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VHS Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl

Frau Annegret Weber
Kirchstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel. 05207/9174-15
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Volkshochschule Reckenberg-Ems 

Frau Irmgard Honerlage
Kirchplatz 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05242 9030-111
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Volkshochschule Ravensberg 

Frau Sylvia Feld
Kiskerstraße 2
33781 Halle / Westfalen
Telefon 05201 8109-15
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