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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh

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Kinderbetreuung

Kinder auf dem Boden hören Geschichte

Betreuung für alle ab eins!

Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Kinderbetreuungsplätze werden vorrangig in Tageseinrichtungen für Kinder, d. h. in Kindergärten und Kindertagesstätten, bereitgehalten. Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es die Betreuung in Kindertagespflege, d.h. die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater. Alle Kinderbetreuungsangebote sollen die Familie bei der Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder ergänzen und unterstützen und zudem den Eltern dabei helfen, Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.


Kindergarten/Kindertagesstätte

In den Städten und Gemeinden gibt es eine Vielzahl an Tageseinrichtungen für Kinder in unterschiedlicher Trägerschaft (z. B. Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Vereine) mit jeweils eigenen konzeptionellen Ansätzen, unterschiedlichen Öffnungszeiten und Kapazitäten. Die meisten Einrichtungen leisten integrative Arbeit, d. h. sie nehmen auch behinderte Kinder auf. Spezielle pädagogische Konzepte verfolgen z. B. Wald- oder Waldorfkindergärten. In der Wahl des Kindergartens/der Tagesstätte sind die Eltern frei, die Anmeldung erfolgt direkt bei der gewünschten Einrichtung.

Eltern können zwischen unterschiedlichen Betreuungszeiten wählen, z. B. 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche:

  • 25 Wochenstunden:
    überwiegend Betreuung am Vormittag
  • 35 Wochenstunden:
    je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeiten der Einrichtung als Blocköffnungszeit (z. B. 7–14 Uhr) oder als geteilte Betreuungszeit (z. B. 5 Stunden vormittags/2 Stunden nachmittags) vereinbar
  • 45 Wochenstunden:
    Ganztagsbetreuung einschließlich Über-Mittag-Betreuung.


Zwischen den Eltern und der jeweiligen Einrichtung wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, in dem der vereinbarte Betreuungsumfang verbindlich festgelegt wird. Für die Inanspruchnahme von Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege werden Beiträge erhoben. Diese werden vom jeweiligen
Jugendamt festgelegt. Dabei sind die Gebühren nach Einkommen sowie Betreuungsumfang gestaffelt.


Spiel- und Krabbelgruppen

Spielgruppen sind feste Gruppen von 5–15 Kindern, die am Vor- oder Nachmittag stundenweise 2–5 mal wöchentlich für mindestens drei Stunden in Abwesenheit der Eltern von einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut werden.
Sie werden in der Regel in privater Trägerschaft organisiert, haben aber eine Anerkennung/Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt. Spielgruppen richten sich vorrangig an Kinder von 1–3 Jahren bis zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte.

Krabbelgruppen (in Form von Eltern-Kind-Gruppen) bieten keine Betreuung durch eine Fachkraft an. Es sind von Eltern selbst organisierte Gruppen, die den Kleinkindern Gelegenheit zu ersten Kontakten mit anderen Kindern außerhalb der Familie bieten und den Eltern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch geben. Es gibt aber auch angeleitete Krabbelgruppen, die von einer Fachkraft betreut werden und unter Mithilfe von Eltern ein stundenweises Betreuungsangebot vorhalten.


Tagesmütter/Tagesväter (Kindertagespflege)

Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags allein oder gemeinsam mit anderen Kindern von der Tagesmutter oder dem Tagesvater betreut wird. Für viele Eltern kann eine Tagespflege eine Alternative zu den klassischen Betreuungseinrichtungen für Kinder sein. In diesem Fall kommt es darauf an, eine geeignete Tagespflegeperson zu finden. Im zweiten Schritt müssen einige Fragen direkt zwischen Eltern und der Tagespflegeperson geklärt werden, die ansonsten bereits institutionell geregelt sind. Dazu gehören z. B. die genauen
Betreuungszeiten, Versicherungsfragen, Regelungen für Ausfallzeiten der Tagespflegeperson und anderes mehr. Zur Vermeidung von Unklarheiten sollten Absprachen in einem Betreuungs- bzw. Tagespflegevertrag verbindlich festgehalten werden.
Das zuständige Jugendamt übernimmt unter bestimmtn Voraussetzungen die Pflegegeldzahlung an die Tagespflegeperson und prüft gleichzeitig, in welcher Höhe die Eltern im Rahmen ihres Bruttojahreseinkommens einen Kostenbeitrag zu den Aufwendungen der Kindertagespflege zu leisten haben. Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Kostenbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, den Erlass dieses Kostenbeitrages zu beantragen.


Babysitting

Oft suchen Eltern für eine Kurzzeitbetreuung eine zuverlässige, engagierte und liebevolle Betreuungsperson der sie ihr Kind beruhigt stundenweise anvertrauen können. In vielen Städten und Gemeinden werden Babysitting-Kurse angeboten, die junge Menschen für diese verantwortungsvolle Aufgabe qualifizieren und sie gut darauf vorbereiten. Ebenso gibt es Babysitting- Vermittlungsstellen, die Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Babysitterin oder einem Babysitter beraten und unterstützen. 


Betreuung für Schulkinder

Gerade für Kinder im Grundschulalter brauchen viele Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot über die Unterrichtszeiten hinaus. Hier gibt es verschiedene Angebotsformen, die jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich ausgebaut sind. Die Randstundenbetreuung („Von Acht bis Eins“) bietet in den Morgenstunden vor Unterrichtsbeginn und in den Mittagsstunden (nach Unterrichtsschluss) ein Betreuungsangebot zu festgelegten Zeiten. Darüber hinaus sind die meisten Grundschulen „Offene Ganztagsschule“. Im Offenen Ganztag werden die Kinder an der Schule über die Unterrichtszeiten hinaus betreut, erhalten ein Mittagessen und zusätzliche Förderung, z. B. durch Hausaufgabenhilfe und musische, kreative oder sportliche Angebote. Wer sein Kind im Offenen Ganztag anmeldet,
kann i.d.R. das ganze Jahr über (also auch in den Ferien) ein Betreuungsangebot an der Schule bekommen. Da es für die Offene Ganztagsschule keine verbindlichen Vorgaben gibt, sind die inhaltlichen Angebote von Ort zu Ort und Schule zu Schule unterschiedlich. An den weiterführenden Schulen werden Ganztagsangebote erst allmählich ausgebaut. 


Alle Betreuungsangebote für Schulkinder sind kostenpflichtig. Die Gebühren sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Das Gleiche gilt für das Mittagessen an der jeweiligen Schule. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder aus
Kinderbetreuung sozial schwachen Familien (Beziehende von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld) das Mittagessen zum Beitrag von 1,– € bekommen. Genaue Auskünfte über Angebote und Elternbeiträge sind an der jeweiligen Schule und in den Rathäusern (Abteilung Schulverwaltung) zu erfragen.


Au pair

Familien haben die Möglichkeit, junge Menschen aus dem Ausland mit einem Mindestalter von 18 Jahren als Au pair aufzunehmen. Au pairs helfen gegen ein Taschengeld bei der Betreuung der Kinder und verrichten leichte Hausarbeiten. Ein Au pair-Aufenthalt dauert mindestens sechs und maximal 12 Monate.


„Au pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Das heißt: Ein Au-pair-Verhältnis beruht auf einem ausgewogenen Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Au pairs kommen ins Gastland, um ihren Horizont zu erweitern, Auslandserfahrungen zu sammeln und die Landessprache zu erlernen bzw. zu verbessern. In der Gastfamilie nehmen sie bei vollem Familienanschluss eine ähnliche Stellung ein wie ein Familienmitglied.


Um Missbrauch und die Ausnutzung von Au pairs zu verhindern, haben sich die Bundesverbände von Au-pair-Agenturen und -Vermittlungsstellen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf
Qualitätsstandards („RAL-Gütezeichen“) verständigt.
Dazu gehören:

  • Ein Au pair bekommt monatlich ein Taschengeld (z. Zt. 260,– €) und wird von der Gastfamilie
  • für die gesamte Dauer des Aufenthalts kranken-, unfall- und haftpflichtversichert.
  • Freie Verpflegung
  • Familienanbindung
  • und ein eigenes, abschließbares Zimmer von mindestens acht Quadratmetern müssen gewährleistet sein.
  • Außerdem muss die Gastfamilie dem Au pair mindestens zwei Tage bezahlten Urlaub im Monat geben. Dauert der Aufenthalt ein volles Jahr, steht ihm ein Urlaub von vier Wochen zu.
  • Ein Au pair hat außerdem Anspruch auf Freizeit (eineinhalb freie Tage und 4 freie Abende pro Woche) sowie auf die Teilnahme an einem Sprachkurs, an Au pair-Austauschtreffen, an weiterer Fortbildung und Freizeitgestaltung.
  •  Außerdem muss in der Gastfamilie mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben.
  • Im Gegenzug verpflichet sich das Au pair, maximal sechs Stunden am Tag bei höchstens 30 Stunden pro Woche leichte Hausarbeiten, Babysitting, Kinderbetreuung o. ä. zu übernehmen.
  • Au pairs, die nach Deutschland kommen, müssen deutsche Sprachkenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern nachweisen.


Die Kosten für Au pair können je zur Hälfte als Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Fast alle Kosten für Au pair können steuerlich abgesetzt werden:

  • Taschengeld (bei Überweisung auf ein Au pair-Konto)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Fahrkarten
  • Vermittlungsgebühr, Aufenthaltsgenehmigung, Gesundheitszeugnis.

Weiterführende Links

Downloads

  • Familienwegweiser "Kinder, Kinder..." (1454 KB)

    Für Schwangere, werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende, Eltern von Kleinkindern, Schulkinder und auch Jugendliche in Halle, Harsewinkel, Steinhagen, Werther, Versmold und Borgholzhausen, bei dem sich alles um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Elternsein dreht.

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